energycoop eG stellt Antrag für ein Insolvenzverfahren ( 07.04.2019 )
offizielle Pressemitteilung der ecoop eG
Osnabrück. 7. April 2019. Steigende Energiebeschaffungspreise bei Strom und Gas bei fixierten Absatzverträgen haben zu erheblichen Kostensteigerungen beim Energieunternehmen energycoop eG (Osnabrück) geführt. Deshalb haben die Vorstände Michael Scherer und Katrin Meyer entschieden, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück zu stellen. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Belieferung mit Strom und Gas an die Kunden der energycoop musste zeitgleich zum 4. April eingestellt werden. Über die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorgers ist die Belieferung der Kunden im Bereich Niederspannung/Niederdruck weiterhin sichergestellt. Diese Grundversorgung erfolgt jedoch nicht unter den bisherigen Tarifen der energycoop, sondern unter den Konditionen des jeweiligen Grundversorgers. Kunden und Mitglieder können sich über die Internetseite www.ecoop.de zu den wichtigsten Fragen informieren. Die Kunden werden zudem persönlich von der energycoop informiert und erhalten ein Informationsblatt, das die wichtigsten Fragen zum Verfahren und den weiteren Maßnahmen beinhaltet. Weitergehende Kundenanfragen an energycoop und die vorläufige Insolvenzverwalterin können zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantwortet werden. Eine Fortführung der Belieferung war nicht mehr möglich, da mit Einleitung der Insolvenz gesteigerte Sicherungsbedürfnisse der beteiligten Lieferanten und Banken, wie beispielsweise Vorkassezahlungen und Sicherheitsleistungen, nicht mehr erfüllt werden konnten. energycoop ist ein genossenschaftlicher Energieversorger, der bundesweit rund 43.000 Kunden mit Strom und Gas versorgt hat. Die Kunden sind in der Regel zugleich Mitglieder der Genossenschaft und damit Eigentümer ihres Energieversorgers. Arbeitnehmer sind vom Insolvenzverfahren nicht betroffen, da die energycoop keine Mitarbeiter beschäftigt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei Schoofs Partner aus Osnabrück bestellt. „Kunden können aktuell nichts machen. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, so dass noch keine Forderungen angemeldet werden können. Oberste Priorität ist es nun, die Kundenkonten abzurechnen, um Klarheit zu schaffen, wo jeder einzelne Kunde steht. Dies kann mehrere Monate dauern, da auf einen Schlag alle Kunden endabgerechnet werden müssen. Es wird also um Geduld der Kunden gebeten“, erklärt Anna Kuleba.
Erneute Preisanpassung der Stadtwerke Bad Pyrmont zum 01.04.2019 für Haushaltskunden
Zum 01.04.2019 wurden die Tarife für Haushaltskunden erneut "nach oben" angepasst. Ein Verbraucher in der Grundversorgung zahlt mittlerweile 30,99 Cent
je KW/h während der Tarif für die Gewerbetreibenden zum 2. Mal in Folge stabil geblieben ist.
Tarife ab 01.04.2017 |
Arbeitspreis Cent / KW/h |
Grundpreis jährlich in Euro |
Pyrmont Standard ( Grundversorgung ) | 30,99 | 59,50 € |
Pyrmont.optimal regio.strom |
30,75 / 29,62 | 59,50 € |
Pyrmont.optimal.plus ( ab 3900 KW/h )
|
28,81 | 135,66 € |
Standard Nachtspeicherheizung | 97,58 € | |
Hochtarifzeit ( HT ) | 30,75 | |
Niedertarifzeit ( NT ) | 24,43 | |
Extra Nachtspeicherheizung | 173,74 € | |
Hochtarifzeit | 30,75 | |
Niedertarifzeit | 24,43 | |
Wärmepumpe |
97,58 € | |
Hochtarifzeit | 27,83 | |
Niedertarifzeit | 24,73 | |
Quelle: Stadtwerke Bad Pyrmont | Preise brutto inkl. Steuern und Umlagen |
Weitere Tarif-Infos finden Sie unter:
econsum GmbH stellt Belieferung seiner Kunden zum 30.04.2019 ein
Aufgrund eines schweren gesundheitlichen Rückschlages in der Geschäftsleitung wurde die Entscheidung getroffen, die Belieferung der Strom- und Erdgaskunden
endgültig einzustellen und das Unternehmen zu schließen. Für Kunden der econsum GmbH wurde eine Lösung angeboten die vermeidet, das der Verbraucher zurück in die Grundversorgung fällt. Das Unternehmen "Change! Energy GmbH" übernimmt die Versorgung zum 01.05.2019 automatisch zu den gleichen Vertragskonditionen wie es bei der econsum GmbH der Fall war. Wir möchten an dieser Stelle nochmals alles Gute für die Geschäftsleitung wünschen und bedanken uns für die lange und positive Zusammenarbeit.
Richtig überraschend war die Nachricht vom Wochenende nicht: Care-Energy ist pleite. Einen Monat nach dem Tod des Firmengründers Martin Kristek haben die Care-Energy AG, die Care-Energy Holding GmbH und die Care-Energy Management GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Schon lange ermittelte die Bundesnetzagentur wegen des Verdachts auf fehlende Leistungsfähigkeit gegen den Energiedienstleister, auch nachdem sich zahlreiche Kunden wegen verzögerter Abrechnungen und nicht ausgezahlter Guthaben beschwert hatten. Zuletzt hatte Care Energy noch 12.500 Kunden mit Strom und 2000 Kunden mit Gas beliefert. Wie geht es jetzt für sie weiter?
Eines müssen sie zumindest nicht befürchten: Dass sie plötzlich ohne Gas und Strom dastehen. Zunächst liefert Care Energy weiter. Ob auf Dauer, entscheidet der Insolvenzverwalter. Er muss klären, ob der Geschäftsbetrieb und somit auch die Lieferung aufrechterhalten werden kann. Bei der Insolvenz von Flextrom und Teldafax war das keine Lösung von Dauer. Bei Care Energy macht der vorläufige Insolvenzverwalter Jan Wilhelm aber Hoffnung. Vorrangiges Ziel sei die Restrukturierung und Sanierung, sagte er dem Hamburger Abendblatt. Sollte das nicht klappen, übernimmt der örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgungstarife sind allerdings ziemlich teuer, weshalb man sich möglichst schnell nach einem anderen Anbieter umsehen wollte.
Auch wenn die Zukunftsaussichten ungewiss sind, können die Kunden jetzt nicht einfach das Weite suchen. Die Verträge laufen weiter, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Wer raus will, muss sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. "Bei Care Energy ist das in der Regel ein Monat", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer verhindern will, in die Grundversorgung zu rutschen, sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Auch Abschläge und Nachzahlungen müssen beglichen werden – vorausgesetzt, sie wurden korrekt berechnet. Dafür muss der Insolvenzverwalter aber erstmal die neue Bankverbindung kommunizieren, sagt Henschler: "Solange die neuen Bankdaten nicht mitgeteilt werden, sollte man die Zahlung aussetzen."
Den Verbraucherzentralen Sachsen liegen aber auch zahlreiche nicht nachvollziehbare Rechnungen und unschlüssige Inkasso-Forderungen vor. Hier sieht sie Sache anders aus. Wenn es auch auf Nachfrage keine korrekte Schlussrechnung gibt, muss man nicht zahlen –auch nicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Energieanbieter sind dazu verpflichtet, eine korrekte und nachvollziehbare Schlussrechnung auszustellen.
Pech haben all jene, die noch Geld von Care Energy zurückbekommen. Sie können ihre Forderungen anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das dürfte im Mai der Fall sein wenn der Insolvenzgeldzeitraum endet. Dann gibt es aber wahrscheinlich nur einen Bruchteil des Geldes zurück.
( Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-muessen-Kunden-jetzt-wissen-article19711259.html )
Sollten Sie Kunde oder Vetriebsmitarbeiter der Care- Energy sein, haben wir selbstverständlich ein offenes Ohr für Sie und können möglicher Weise helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Zum 01.04.2017 passen die Stadtwerke Bad Pyrmont ihre Preise gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
( EEG Umlage 0,660 Cent + Netzentgelt 0,53 Cent netto )
Laut Veröffentlichung erhöhen sich die Preise somit um 1,19 Cent netto, die Stadtwerke geben jedoch nur eine Belastung
von 0,95 Cent netto je KW/h an ihre Kunden weiter.
Tarife ab 01.04.2017 |
Arbeitspreis Cent / KW/h |
Grundpreis jährlich in Euro |
Pyrmont Standard ( Grundversorgung ) | 29,86 | 59,50 € |
Pyrmont.optimal regio.strom |
29,62 | 59,50 € |
Pyrmont.optimal.plus ( ab 3900 KW/h ) regio.plus |
27,68 | 135,66 € |
Standard Nachtspeicherheizung | 97,58 € | |
Hochtarifzeit ( HT ) | 27,68 | |
Niedertarifzeit ( NT ) | 24,13 | |
Extra Nachtspeicherheizung | 173,74 € | |
Hochtarifzeit | 27,68 | |
Niedertarifzeit | 24,13 | |
Wärmepumpe |
97,58 € | |
Hochtarifzeit | 26,70 | |
Niedertarifzeit | 23,60 | |
Quelle: Stadtwerke Bad Pyrmont | Preise brutto inkl. Steuern und Umlagen |
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Wie immer, werden jedes Jahr zum 15. Oktober aufs neue die neuen Umlagen auf den Strompreis bekanntgegeben. Diese wirken sich dann im Folgejahr auf die Energiepreise aus.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG
Die Offshore-Haftungsumlage sinkt von -0,039 ct/kWh auf -0,028 ct/kWh.
Bei der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die Offshore-Haftungsumlage gibt es seit dem 1. Januar 2013. Im Jahr 2016 betrug sie
0,039 ct/kWh für einen Verbrauch von unter 1.000.000 kWh/Jahr. Ab dem 01.01.2017 wird die Umlage -0,028 ct/kWh betragen.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
Ab dem 01.01.2017 beträgt die Umlage für abschaltbare Lasten 0,006 ct/kWh.
Die Umlage für abschaltbare Lasten gibt es seit dem 01.01.2014. Sie wurde wurde an den Endverbrauchern erhoben. Mit der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 16.
August 2016 wurde die Grundlage für eine Umlage nach § 18 neu erlassen. Die novellierte Verordnung ist zum 01. Oktober 2016 in Kraft getreten. § 18 AbLaV bildet nunmehr weiterhin die Grundlage zur
Erhebung einer entsprechenden Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Stromsteuer
Die Stromsteuer bleibt im Jahr 2017 stabil, und beträgt weiterhin 2,05 ct/kWh, was dem Regelsteuersatz entspricht.
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer
Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen der Steuerabgaben gibt es für energieintensive Unternehmen verschiedene
Entlastungsmöglichkeiten.
Energiesteuer
Die Energiesteuer ist stabil geblieben und beträgt 0,55 ct/kWh.
Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse. Hier wird die Verwendung bestimmter Waren als Kraft- oder Heizstoff versteuert, die innerhalb des
deutschen Steuergebiets liegen.
Diese Steuer ist ein Bestandteil des Energiesteuergesetzes und regelt die Besteuerung fossiler Energien zur Erzeugung von Wärme und/ oder Strom. Der Satz liegt bei 0,55 ct/ kWh. Erdgas als Kraftstoff
ist hiervon ausgenommen und unterliegt einer eigenen Besteuerung. Der Energiesteuersatz für Erdgas beträgt 0,55 Ct./kWh netto (0,65 Ct./kWh inkl. USt.).
Sonderkündigungsrecht
Erhöht sich der Strom- oder Gaspreis aufgrund veränderter Preisbestandteile, so haben Kunden auf Grundlage von § 5 Abs. 2 StromGVV/ GasVV ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei kann der Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gekündigt werden.
( Irrtümer vorbehalten, Quelle: Servenergy )
Artikel vom 11.01.2017 ( Quelle: http://www.stadtwerke-bad-pyrmont.de/service/aktuelles_veranstaltungen/aktuelles/648.htm )
Aktuell sind im Stadtgebiet Bad Pyrmont Drückerkolonnen unterwegs, die das Ziel verfolgen, im Zuge von Telefonanrufen und Hausbesuchen Strom- und Gaslieferverträge zum Abschluss zu bringen. Berichten unserer Kunden zufolge, geben diese sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus.
Die Stadtwerke Bad Pyrmont arbeiten nicht mit
Handelsvertretern oder Callcentern zusammen. Geben Sie keine Kundendaten wie Zählernummer oder Bankverbindung weiter kommentiert Vertriebsleiter Marco Brandt von den Stadtwerken Bad Pyrmont den
Vorgang.
Unter dem Vorwand, die Energieeffizienz zu überprüfen verschaffen sich die unseriösen
Anbieter Zutritt, legen Unterlagen zur Unterschrift vor und setzen unsere Kunden massiv unter Druck. Es handelt sich um Energielieferverträge mit einer 24-monatigen Laufzeit bei denen die Kunden dann
oftmals mehr zahlen und die falschen Verkaufsberater die persönlichen Daten der Kunden ausspionieren.
Haben Sie an der Haustür unterschrieben oder im Telefonat einen Vertrag abgeschlossen,
sollten Sie sofort Widerruf einlegen. Hier gelte eine gesetzliche Frist von 14 Tagen. Die Stadtwerke Bad Pyrmont helfen den betroffenen Kunden gerne mit einer Widerrufs-Vorlage
weiter.
Wir stimmen den Stadtwerken zu und distanzieren uns von solchen Methoden. Unsere Mitarbeiter müssen sich ein " Qualitätsblatt " vom Kunden unterschreiben lassen, in dem sie bestätigen, dass sich der Mitarbeitert NICHT als Jemand vom Statdwerk oder dem Grundversorger ausgegeben hat. Falls Ihnen Arbeitsweisen bekannt werden, wie sie die Stadwerke schildern, dürfen Sie sich auch vertrauensvoll an uns wenden. Die LCM- Service und Dienstleistungen ist bemüht, alternative und kostengünstige Tarife an die Kunden weiterzugeben. Dennoch bleibt unser Vertriebsweg fair, transparent und seriös aber keinesfalls so, wie oben beschrieben.
Viele namhafte Energie-Kunden in Bad Pyrmont, darunter Hotels, Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomie profitieren bereits jetzt von Tarifen, deutlich unter dem Tarifniveau der örtlichen Versorger. Und das hat einen Grund: Vertrauen und Service !