Wir haben hier die gängigsten Fragen zusammengefasst, die in Kundengesprächen immer wieder auftauchen.
Falls Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, dürfen Sie uns gern kontaktieren.
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden in Niederspannung bzw. Niederdruck.
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Grundversorgung.
Als Haushaltskunden bezeichnet man:
Kunden im Haushalt ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 KW/h
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden vor Ort mit Strom und/oder Gas beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden, zu den veröffentlichten, allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen, zu versorgen. Die Bedingungen finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihres Grundversorgers.
Die detaillierten Angaben finden Sie im Energie Wirtschafts Gesetz unter §36
Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Strom- bzw. Gasversorgers seinen Lieferanten wechseln. Für Haushalts- und Gewerbekunden gibt es mittlerweile zahlreiche Unternehmen. Einen Lieferantenwechsel führen wir gern kostenlos für Sie durch. Auch bei Eigenverbrauchsanlagen, wie z.B Photovoltaik, ist unter Umständen ein Wechsel möglich. Allerdings beschränkt sich hier die Anzahl der Anbieter deutlich.
Im ersten Schritt ermitteln wir ihren Verbrauch für Strom und / oder Gas.
Dazu benötigen wir die letzte Jahresrechnung ihres aktuellen Anbieters. Ggf. prüfen wir noch ihren Altvertrag auf Kündigungsfristen.
Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns ein Angebot mit verschiedenen Anbietern, deren Tarife wir Ihnen gern erläutern.
Wir vermeiden die Vermittlung von unseriösen Anbietern und Paket- Optionen. Es sei denn Sie wünschen explizit einen gewissen Lieferanten.
Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom und/oder Gas ist jedoch immer gewährleistet, da diese über die Ersatzversorgung sichergestellt ist. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) ist der Grundversorger verantwortlich.
Im dritten Schritt folgt der Vetragsabschluss
Nach Auswahl des neuen Energielieferanten erhalten Sie von uns die Vertragsunterlagen. Für den Abschluß benötigen wir dann ihre persönlichen Daten, die Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, den Namen Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihre Kundennummer des noch aktuellen Lieferanten.
Wir erledigen dann kostenlos die restlichen Formalitäten für Sie. Sie erhalten dann innerhalb weniger Wochen ein Anschreiben, in dem ihnen die Vertragsbedingungen und Tarife, so wie der voraussichtliche Lieferbeginn, bestätigt werden. Wir bitten, nach Erhalt des Anschreibens, nochmals Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die bestätigten Daten auf Fehler prüfen können. Als Privatperson haben Sie ein 14- tägiges Widerrufsrecht, von dem wir dann zur Not gebrauch machen, falls die Daten, wider Erwarten, falsch aufgenommen wurden. Ist alles korrekt bestätigt, werden Sie zum genannten Termin, wie gewünscht beliefert.
In der Regel übernehmen wir für Sie die Kündigung, des Energieliefervertrages, bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haushaltskunden in der Grundversorgung können ihren Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Haushaltskunden, die über einen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung versorgt werden, müssen für die Kündigung die Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) dieses Energieliefervertrags einhalten. Es besteht die Möglichkeit bereits mehrere Monate im Voraus den gewünschten Lieferbeginn zu beantragen. Hierbei müssen wir allerdings auf die Bedingungen des neuen Anbieters Rücksicht nehmen. Diese sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Durch den Strom- bzw. Gaslieferantenwechsel, kann es nicht zu Lieferunterbrechungen kommen. Sie müssen also keine Angst haben. Selbst bei Verzögerungen im Lieferantenwechsel wird der Haushaltskunde ununterbrochen mit Strom und/ oder Gas beliefert.
Zähler oder Leitungen werden beim Energielieferantenwechsel nicht aus- oder umgebaut. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes und ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen im Versorgungsnetz.
Mit Beginn der Energieversorgung durch den neuen Lieferanten wird die Strom- bzw. Gaslieferung zu den Konditionen des neuen Energieversorgers durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsumstellung erhalten Sie die Rechnung von Ihrem neuen Energielieferanten. Die Aufforderung zur Zählerablesung erhalten Sie in der Regel weiterhin vom Netzbetreiber.